0
Ein tragbarer Feuerlöscher
ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einem Gesamtgewicht von maximal
20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden. Er
enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten
Druck ausgestoßen wird.
Tragbare Feuerlöscher sind in der Europäischen Norm
EN 3 geregelt.
Kennzeichnung auf Feuerlöschern
Feuerlöscher besitzen nach DIN EN 3-5 fünf Schriftfelder. Das erste Schriftfeld
enthält das Wort „Feuerlöscher“, darunter das
Löschvermögen. Die
Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist,
sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet.
Brandklassen und Löschvermögen
Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer
Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen
eingeteilt sind.
Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem
Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben
A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte
Brandklassen, leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist
beispielsweise ein ABC-Löscher
für die Brandklassen A, B und C geeignet.
Seit Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach
DIN EN 3
zugelassen, in Österreich seit Mitte 2003 nach der entsprechenden
ÖNORM EN 3
(ab Juli 2006: Teil 7, 8, 10):
Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung
des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten
(Löschobjekten, Normbrände) statt der Füllmenge.
Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406/1 –
3 bleiben in Deutschland weiterhin zugelassen.
Die Prüfobjekte sind
folgendermaßen gestaffelt:
Bei Bränden der
- Brandklasse A
- 3A, 5A, 8A, 13A, 21A, 27A, 34A, 43A, 55A
- Brandklasse B
- 8B, 13B, 21B, 34B, 55B, 70B, 89B, 113B, 144B, 183B, 233B
Für die anderen Brandklassen gibt es keine Staffelung des Löschvermögens.
- Brandklasse C
- Geprüft wird nur, ob vom Feuerlöscher brennendes Gas abgelöscht wird, welches am Ende eines Rohres austritt.
Löschmittel
Als Löschmittel werden
nicht brennbare Gase, Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum
verwendet. Bis Mitte der 1990er wurden auch Halone als Löschmittel eingesetzt,
die Verwendung ist aber seit dem wegen der extremen Ozonschicht-Schädigung
verboten.
Die folgenden Kurzzeichen zum Löschmittel sind nach EN 3 nicht mehr Bestandteil
der Kennzeichnung und daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden.
Diese Kurzzeichen haben daher eigentlich nur noch geschichtliche Bedeutung:
- Kennbuchstabe K: Kohlendioxidlöscher (Brandklasse B, selten auch C)
- Kennbuchstabe P: Pulverlöscher für reine Flammenbrände (Brandklassen B und C)
- Kennbuchstabe PG: Pulverlöscher für Flammen- und Glutbrände (Brandklassen A, B und C)
- Kennbuchstabe M: Pulverlöscher für Brände von Metallen (Brandklasse D)
- Kennbuchstabe W: Wasserlöscher (Brandklasse A)
- Kennbuchstabe S: Schaumlöscher (Brandklassen A und B)
- Kennbuchstabe H:
Halonlöscher (Brandklasse B)
- sind überwiegend verboten wegen der Ozonschädigenden Wirkungen der Halone 1211 und 1301, siehe Montreal-Protokoll
- ohne Kennbuchstabe: Fettbrandlöscher (Brandklassen A und F)
Norm EN 3
Seit Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach DIN-Norm
DIN EN 3 zugelassen, in
Österreich seit Mitte 2003 nach der entsprechenden
ÖNORM EN 3
(ab Juli 2006: Teil 7, 8, 10):
- Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten (Löschobjekten, Normbrände) statt der Füllmenge.
- Im Januar 2005 (DIN) bzw. Dezember 2004 (ÖNORM) macht die neu geschaffene Brandklasse F eine Überarbeitung notwendig.
Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406-1...3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.
Druckerzeugung
Aufladelöscher:
Feuerlöscher der aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter
und Treibgasbehälter) besteht; Prinzip: wird zwischen den beiden Behältern eine
Verbindung hergestellt, z. B. durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter, so
strömt das Treibmittel (Treibgas, z. B. Kohlendioxid) in den Löschmittelbehälter
und setzt diesen unter Druck. Man sagt, der Aufladelöscher ist "aufgeladen", er
ist nun bereit, das Löschmittel auszustoßen. Man unterscheidet Aufladelöscher
mit am Löscher außen und mit innen (im Löschmittelbehälter) angebrachter
Treibgasflasche. Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Pulver, Wasser und
Schaum als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.
Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher):
Feuerlöscher, bei dem sich Löschmittel und Treibgas
zusammen in einem Löschmittelbehälter befinden; Prinzip: das im
Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff) übt einen andauernden
(permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der
Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, strömt das Löschmittel unter
Druck über das Steigrohr, den Auswurfschlauch und die Auswurfdüse aus dem
Feuerlöscher.
Dauerdrucklöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver;
Vorteil: preisgünstiger Löscher der Standardklasse mit geringem technischen
Aufwand; Nachteil: der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck (untersteht
somit der Druckbehältergesetzgebung). Es besteht die Gefahr, dass durch geringe
Undichtigkeiten am Löscher (Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und
der Löscher damit funktionsunfähig wird.
Eine weitere Möglichkeit der Druckspeicherung sind sogenannte "Gaslöscher", bei
denen das Löschmittel (Kohlendioxid, CO2)
gleichzeitig das Treibmittel ist.
Löscher mit chemischer Druckerzeugung sind in der aktuellen Norm EN 3 nicht mehr
vorgesehen und sollten mittlerweile überall ausgemustert sein. Chemische
Druckerzeugung war früher vor allem bei Wasser- und Schaumlöschern üblich: Im
Löschmittel waren alkalische Salze gelöst; zur Inbetriebnahme wurde durch einen
Schlagknopf eine Säureampulle zertrümmert – die folgende chemische
Säure-Base-Reaktion führte zur Bildung von Kohlendioxid, das als Treibmittel
fungierte.
Die folgenden Kurzzeichen zur Druckerzeugung sind in
der EN 3 nicht mehr vorgeschrieben, sind daher auf neueren Feuerlöschern nicht
mehr zu finden und haben daher ebenfalls nur noch geschichtliche Bedeutung:
- Kennbuchstabe C: Chemische Druckerzeugung während der Inbetriebnahme
- Kennbuchstabe H: Aufladelöscher, ein gesonderter Treibmittelbehälter setzt den Löschmittelbehälter bei der Inbetriebnahme unter Druck. Der Treibmittelbehälter kann entweder außerhalb des Löschmittelbehälters angebracht sein und damit leichter als solche erkennbar sein oder innerhalb, wo man ihn damit meist nur an der Bezeichnung erkennt.
- Kennbuchstabe L: Dauerdrucklöscher, der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck. Auf Grund der Bauart sind sie die preisgünstigeren.
Vorgehensweise beim Löschen
Da der Feuerlöscher nur für eine begrenzte Zeit
Löschmittel ausstößt (je nach Größe des Feuerlöschers reicht das Löschmittel nur
einige Sekunden), sind folgende Hinweise zu beachten, um die bestmögliche
Löschwirkung zu erzielen:
- Als allererstes an die Personensicherheit denken.
- Feuerlöscher erst am Brandherd betätigen.
- Unter Beachtung der Windrichtung immer mit dem Wind vorgehen.
- Wenn nur ein Löscher zur Verfügung steht, sorgsam benutzen und den Inhalt portionsweise verwenden, wenn dadurch der Löscherfolg nicht gefährdet wird.
- Besser mehrere Feuerlöscher gleichzeitig als nacheinander einsetzen.
- Feuerlöscher verschiedener Löschklasse nicht gemischt verwenden. Das kann zur Verminderung der Löschwirkung führen.
- Flächenbrände vom Rand her löschen.
- Tropfbrände werden von oben nach unten gelöscht, damit brennende Tropfen das Feuer nicht wieder neu entzünden.
- Flüssigkeitsbrände möglichst mit einem Löschnebel bekämpfen. Ein voller Löschstrahl kann unter Umständen den Brandherd vergrößern!
- Bei der Verwendung von Pulverlöschern bei Feststoffbränden (Brandklasse A) das Löschmittel stoßweise abgeben. Das Pulver legt sich so besser auf das Brandgut.
- Bei der Verwendung von Pulverlöschern bei Flüssigkeits- und Gasbränden (Brandklasse B, C) die Flammen mit einer Pulverwolke (aus dem Abstand!) einhüllen. Den Pulverstrahl nicht unterbrechen. Ebenso bei Kohlendioxid-Löschern und Flüssigkeitsbränden.
- Die gelöschte Brandstelle nicht sofort verlassen, sondern beobachten, ob sich das Feuer wieder entzündet (Brandwache). Reservelöschmittel bereitstellen.
- Die verwendeten Feuerlöscher nicht wieder zurückstellen, sondern gleich Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft übergeben.
Bei der Brandbekämpfung unbedingt immer auf die eigene Sicherheit achten.
Überprüfung
Ein Feuerlöscher muss in der Regel vor Ablauf von
zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen beachten!).
Die Überprüfung dient vor allem:
- der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
- der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)
Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette,
auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Es muss außerdem
sichtbar sein, wer den Feuerlöscher überprüft hat. Ein Hinweis auf die "Nächste
Prüfung" ist eine freiwillige Angabe.
Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die
DIN EN 3, in Österreich
ÖNORM F-1053
Überprüfung und Wartung
(11/2004) und im Allgemeinen die vom Hersteller erlassenen Prüf- und
Füllvorschriften. Diese sind bei den entsprechenden Fachbetrieben einsehbar.
Damit ist für den Eigentümer des Feuerlöschers eine gewisse Kontrolle der
Wartungsarbeiten und der damit verbundenen Kosten möglich.
Ein möglicher Schaden ist Undichtheit, sodass er Druck verliert. Bei
vielen Typen mit einem integrierten Manometer kann man einen möglichen
Druckverlust zwischendurch auch selbst kontrollieren. Bei Pulverlöschern kann
das Pulver im Laufe der Zeit verdichtet sein, sodass es auch unter Druck nicht
ausgeblasen werden kann. Es handelt sich dabei nicht immer um ein totales
Versagen des Gerätes. Eine Funktion kann demnach noch oft erreicht werden, indem
man den Feuerlöscher kopfüber festhält, um so ein Verrutschen des Pulvers im
Behälter zu erreichen. Deshalb sollte man auch Feuerlöscher für Fahrzeuge alle
zwei Jahre überprüfen lassen. Vor allem Nasslöscher können nach längerer Zeit
auch durchrosten.
Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung
der Einsatzbereitschaft zu übergeben. Sollte ein nicht funktionierender
Feuerlöscher, der nicht überprüft wurde, schuld sein, dass der Schaden größer
ist, so kann die Versicherung den Ersatz reduzieren.
Feuerlöscher im
Straßenverkehr
Für Gefahrguttransporte und für Autobusse,
in manchen Ländern, wie Kroatien, auch für PKW, sind Feuerlöscher
vorgeschrieben. Bei LKW sind diese zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte
aber mindestens ein 6-kg-Löscher mitgeführt werden. Bei PKW sollte man zumindest
einen 2-kg-Löscher mitführen, da mit einem kleineren - welche ebenfalls im
Handel sind - eine ungeübte Person kaum einen Löscherfolg erzielen kann.
Außerdem sollte er griffbereit gelagert (beispielsweise unter dem Beifahrersitz)
und nicht schwer zugänglich montiert sein.
Feuerlöscher in Arbeitsstätten
Mit einem Feuerlöscher-Rechner für Arbeitsstätten kann die
erforderliche Anzahl von Feuerlöschern in Arbeitsstätten für verschiedene
Löschertypen interaktiv ermittelt werden.
Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von
der Brandgefährdung sind die Löschmitteleinheiten
(LE). Sie wurden eingeführt, um die unterschiedlichen Löschwirkungen (Ratingzahl)
von verschiedenen Löschern (Wasser, Schaum, Pulver) miteinander vergleichen zu
können. Ein Feuerlöscher kann bis zu 15 LE haben.
In Deutschland ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die
Arbeitsstättenrichtlinie
ASR 13/1,2 sowie die
deutsche Fassung der europäischen Norm, die DIN EN 3. In Orientierung an die
berufsgenossenschaftliche Regel BGR 133
wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löschmitteleinheiten optimiert, ohne
dass hierdurch die durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 und die
DIN EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden.
Quelle: Wikipedia





